AGB
§1 Teil A Allgemeine Vertragsregelungen des Servicevertrages mit der ASTRON COMMUNICATION LTD: § 1 Geltungsbereich Für alle mit der ASTRON COMMUNICATION LTD: geschlossenen Verträge gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils aktuellen Fassung. Abweichungen von diesen AGB oder fremde AGB gelten als nicht vereinbart, auch wenn die ASTRON COMMUNICATION LTD: den vom Vertragspartner vorgeschlagenen Änderungen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Gegenstand des Servicevertrages, Bonusleistungsvertrag 1. Die ASTRON COMMUNICATION LTD: verkauft dem Kunden Anteile an von dritter Seite (Initiator oder Anteilsveräußerer) bereits gegründeten und bestehenden, aber nicht auf Dauer angelegten Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), die zum Gesellschaftszweck die Vorteilsverschaffung durch Bezugs- und Berechtigungsscheinen oder Vorteile bei der Inanspruchnahme von Onlineangeboten für die Gesellschafter sowie die Unterhaltung und Gestaltung der Freizeit der Gesellschafter zum Gegenstand hat (Servicevertrag).
2. Die sich aus dem der GbR für den Kunden ergebenden Rechte und Pflichten sind unter Teil B dieser AGB wiedergegeben. Die ASTRON COMMUNICATION LTD: erbringt alle für den Verkauf und die Kommunikation mit dem Initiator und der jeweiligen GbR erforderlichen Dienstleistungen, wobei sie sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen dem Kunden gegenüber auch Dritter bedienen kann. Weiterhin stellt die ASTRON COMMUNICATION LTD: einen unabhängigen Treuhänder zur Weiterleitung der Gesellschaftserträge an den Kunden zur Verfügung. 3. Dem Kunden des Servicevertrages wird durch die ASTRON COMMUNICATION LTD: die Möglichkeit geboten, einen Bonusleistungsvertrag mit der ASTRON COMMUNICATION LTD: nach den Bedingungen des Teil C dieser AGB abzuschließen. Hinsichtlich des Widerrufsrechtes des Verbrauchers gilt für den Bonusleistungsvertrag, der unabhängig vom Servicevertrag widerrufen werden kann, § 11 des Teil A der AGB.
Die Dienstleistungen der ASTRON COMMUNICATION LTD: kann jede geschäftsfähige natürliche oder juristische Person in Anspruch nehmen. Hierzu ist ein Serviceantrag in mündlicher Form bzw. Textform auf regelmäßige Vermittlung einer Möglichkeit zum Erwerb von Anteilen an einer GbR und/oder den Abschluss eines Bonusleistungsvertrags an die ASTRON COMMUNICATION LTD: zu richten, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von gängigen Fernkommunikationsmitteln. Die Annahme des Angebots durch die ASTRON COMMUNICATION LTD: erfolgt mit Zusendung der Vertragsunterlagen in Textform.
2. Die ASTRON COMMUNICATION LTD: ist von dem Verbot der Selbstkontraktion nach § 181 BGB befreit und kann mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vornehmen. Insbesondere kann die ASTRON COMMUNICATION LTD: auch in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handeln. Die ASTRON COMMUNICATION LTD: ist auch berechtigt, sich selbst an den GbRs zu beteiligen. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen auf Grund dieses Servicevertrages erworbenen Anteil an der GbR weiter zu veräußern. Die steuerlich korrekte Geltendmachung aller aus dem Eintritt in die GbR folgenden Vermögensvorteile obliegt allein dem Kunden.
Die ASTRON COMMUNICATION LTD: beauftragt einen unabhängigen Treuhänder damit, im Namen des Kunden Erträge entgegenzunehmen und unverzüglich weiterzuleiten, die ggf. nach Liquidation der GbR zugunsten des Kunden anfallen. Der Kunde ermächtigt die ASTRON COMMUNICATION LTD: daher, einen nach diesem Vertrag verpflichteten Treuhänder als seinen Empfangsbevollmächtigten einzuschalten. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Treuhänder findet über die von der ASTRON COMMUNICATION LTD: bereitgestellten Kommunikationswege statt.
1. Die ASTRON COMMUNICATION LTD: zieht vom Kunden den Kaufpreis für den Erwerb des Gesellschafteranteils ein. Berücksichtigt werden nur dem Konto der ASTRON COMMUNICATION LTD: vollständig und unwiderruflich gutgeschriebene Einzahlungen.
2. Die ASTRON COMMUNICATION LTD: zieht einen Betrag in Höhe von 65,00 € per Lastschrift von dem Konto des Kunden ein. Der Kaufpreis für den GbR-Anteil beträgt 12,95 €, die Vergütung der ASTRON COMMUNICATION LTD: im Rahmen des Servicevertrages beträgt 5,60 €, die Gegenleistung für den Bonusleistungsvertrag zu Gunsten der ASTRON COMMUNICATION LTD: beträgt 48,45 €. Die vorgenannten Beträge sind regelmäßig monatlich zu leisten, orientiert am Zeitpunkt der ersten Buchung, die unmittelbar nach Vertragsschluss erfolgt.
3. ASTRON COMMUNICATION LTD: steht im Falle nicht eingelöster oder zurückgereichter Lastschriften das Recht zu, vom Kunden den Ersatz des durch Scheitern des Lastschrifteinzugs entstandenen Schaden zu fordern. Je nach Vereinbarung zwischen der ASTRON COMMUNICATION LTD: und den Anteilsverkäufern kann sich der Schaden auf den gesamten monatlichen Anteilskaufpreis belaufen. 4. Für jede fehlgeschlagene Lastschrift kann die ASTRON COMMUNICATION LTD: vom Kunden einen Pauschalbetrag von 8,00 EUR zum Ausgleich des Mehraufwands in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein wesentlich niedriger Aufwand oder kein Aufwand bei ASTRON COMMUNICATION LTD: entstanden ist.
informiert den Anteilseigner der GbR alle vier Wochen über das dort vorhandene Gesellschaftsvermögen. Einwände gegen die Abrechnung der Serviceleistung und des Anteilserwerbes sind binnen vier Wochen nach Erhalt der Abrechnung, spätestens jedoch vier Monate nach dem letzten Abrechnungszeitraum in Schriftform gegenüber der ASTRON COMMUNICATION LTD: vorzubringen, wobei für die fristgerechte Übersendung das Datum des Poststempels ausreichend ist. Ansonsten sind Einwände des Kunden gegen die Abrechnung ausgeschlossen.
1. Die Laufzeit des Servicevertrages beträgt drei Monate und verlängert sich jeweils um weitere drei Monate, wenn der Vertrag während der Laufzeit nicht gekündigt wurde.
2. Wünscht ein Kunde die Beendigung des Servicevertrages, muss die Kündigung als Wirksamkeitserfordernis schriftlich sechs Wochen vor dem jeweiligen Laufzeitende der laufenden Laufzeitperiode bei der ASTRON COMMUNICATION LTD: eingegangen sein. Für den Nachweis der Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgeblich. Bei späterem Eintreffen gilt die Kündigung zum Ende der darauffolgenden dreimonatigen Laufzeit. Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht der ASTRON COMMUNICATION LTD: im Falle 3.1. der Kündigung oder des Widerrufs des Servicevertrages durch den Kunden im Hinblick auf den Bonusleistungsvertrag; 3.2. der Kündigung oder des Widerrufs des Bonusleistungsvertrags durch den Kunden im Hinblick auf den Servicevertrag.
4.Der durch Erklärung der ASTRON COMMUNICATION LTD: gemäß Ziffer 3 gekündigte Vertrag endet mit dem Zeitpunkt, in dem der Vertrag, dessen Beendigung das Kündigungsrecht der ASTRON COMMUNICATION LTD: hat entstehen lassen, endet, spätestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung.
5. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung im Übrigen bleibt für beide Vertragsbeteiligte unberührt.
für Schäden aus dem Servicevertrag gegenüber dem Kunden jeder Art wird ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung:
− für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der ASTRON COMMUNICATION LTD: oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
− für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der ASTRON COMMUNICATION LTD: oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
− für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Unter einer Kardinalpflicht wird eine Pflicht verstanden, deren Erfüllung die vertragsgerechte Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf die Höhe des typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schadens begrenzt;
− gesetzlich zwingende Ansprüche, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB.
§ 10 Datenschutz Personenbezogene Daten des Kunden werden von der ASTRON COMMUNICATION LTD: während des Vertragsverhältnisses ohne ausdrückliche Einwilligung zu Zwecken der Vertragsabwicklung, einschließlich der Abrechnung, erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Datenerhebung, -nutzung und -verarbeitung erfolgt elektronisch und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Eine Übermittlung von Kundendaten an Dritte, insbesondere den Treuhänder, die Anteilsverkäufer und ggf. Abwicklungsdienstleister erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist oder der Kunde seine Zustimmung gesondert erteilt hat. Die Übermittlung der personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Erbringung von Schutzbriefleistungen zwischen der ASTRON COMMUNICATION LTD: und den Kooperationspartnern (Versicherungsnehmer). Diese übermitteln im Schadenfall diese Daten dem Versicherer lediglich zum Zweck der Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen, soweit dies hierfür erforderlich ist. Im Rahmen der Organisation von Beistandsleistungen aus diesem Vertrag werden die erforderlichen personenbezogenen Daten auch an die Dienstleister übermittelt, die den Notfallservice erbringen sollen. Im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in dem ASTRON COMMUNICATION LTD. -Vertrag eine Einwilligungserklärung nach dem DSGVO aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Vertrages hinaus, endet jedoch mit Ablehnung des Antrags oder durch den Kundenwiderruf. Lehnt der Kunde die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise ab, kommt es nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise abgelehnter Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen erfolgen. Der Kunde hat nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner gespeicherten Daten. Sämtliche Anfragen und Rückfragen zur Datenverarbeitung sind an die, ASTRON COMMUNICATION LTD, Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf, Mail: service@trivavs.com zu richten.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde der ASTRON COMMUNICATION LTD, Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf, Tel: 01805 588 706*, Fax: 01805 588 697, Mail: service@trivavs.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder eine E-Mail), über den Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Folgen des Widerrufs: Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat die ASTRON COMMUNICATION LTD: alle Zahlungen, welche vom Kunden erhalten wurden, unverzüglich und spätestens binnen zwanzig Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist, zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet die ASTRON COMMUNICATION LTD: dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
——————————————— Muster-Widerrufsformular (Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen will, dann muss dieser das nachfolgende Formular ausgefüllt an die ASTRON COMMUNICATION LTD: senden.)
•An ASTRON COMMUNICATION LTD: Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf, Mail: service@trivavs.com zu richten:
• Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) • Bestellt am (*)/erhalten am (*) • Name des/der Verbraucher(s) • Anschrift des/der Verbraucher(s) • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) • Datum (*) Unzutreffendes streichen.
Geltendes Recht, Gerichtsstand, Parteiwechsel
1. Die ASTRON COMMUNICATION LTD behält sich vor, diese AGB im Falle einer Änderung der Gesetzeslage zu ändern, soweit nicht die vertragswesentlichen Bestandteile der §§ 2, 4 und 5 dieser AGB betroffen sind. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (§ 126b BGB) übermittelt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die ASTRON COMMUNICATION LTD wird dem Kunden in der Benachrichtigung, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist noch einmal ausdrücklich hinweisen.
2 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der ASTRON COMMUNICATION LTD: und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts.
3. Die ASTRON COMMUNICATION LTD: ist berechtigt, durch einseitige, dem Kunden zuzustellende, Erklärung in Schrift- oder Textform einen Dritten an ihrer Stelle in die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintreten zu lassen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, sich von dem Vertrag durch unverzügliche fristlose Kündigung zu lösen.
4. Soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbart.
Stand: Januar 2022
Unternehmeridentität, ladungsfähige Anschrift, zugleich Anschrift für Rückfragen: ASTRON COMMUNICATION LTD, Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf, Gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer E. Övet
Gesellschafter sind die Verwalterin mit einem Gesellschaftsanteil und die Investorin mit 149 Anteilen.
§ 3 Dauer der GbR Unbeschadet sonstiger Beendigungsgründe wird die GbR für die Dauer von sechs Wochen geschlossen.
§ 4 Gesellschaftsziel Wesentliches Ziel der GbR ist, a. durch Bündelung der Nachfrage mit dem Gesellschaftsvermögen für die GbR und/oder die einzelnen Gesellschafter kurzfristige Einkaufsund Genussvorteile zu verschaffen, b. den Aufwand für die Geschäftsführung, insbesondere durch Verwendung von IT-Steuerungselementen, möglichst gering zu halten. Um die Ziele der GbR zu erreichen, wird die Geschäftsführung der GbR für die Gesellschafter zur gesamten Hand Produkte aus dem Bereich Lifestyle, Lotteriespiel, Medien oder Shopping erwerben. Die Investorin erbringt als Gesellschaftsbeitrag einen noch zu vereinbarenden Geldbetrag. In keinem Fall übereignet sie eingebrachte Wertpapiere in das Gesellschaftsvermögen. Die Verwalterin übernimmt zur Erreichung des Gesellschaftszwecks die Geschäftsführung und Vertretung und stellt die Investorin insoweit von jeglichen Rechten und Pflichten frei. Die Investorin ist auch mit der Beauftragung von Dritten für die Durchführung der Verwaltungsaufgaben durch die Verwalterin einverstanden.
§ 5 Einmalige Übertragung von Gesellschaftsanteilen 1. Die Investorin ist berechtigt, ihren Gesellschaftsanteil nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften insgesamt oder in bis zu 149 Teilen an Dritte zu übertragen. 2. Für den Fall der erstmaligen Veräußerung bzw. Abtretung eines durch die Teilung des Gesellschaftsanteils der Investorin entstandenen Gesellschaftsanteils und die dadurch bedingte Neuaufnahme von Gesellschaftern erteilen die Gesellschafter bereits jetzt ihre Zustimmung zur Anteilsübertragung. Alle späteren Verfügungen über die ursprünglich durch die Teilung und Übertragung nach § 5 Abs. 1 dieses Vertrages entstandenen Gesellschaftsanteile bedürfen der vorherigen Zustimmung aller anderen Gesellschafter. 3. Sollte die Investorin ihren gesamten Gesellschaftsanteil übertragen, so erklären sich die Gesellschafter ausdrücklich einverstanden mit dem vollständigen Ausscheiden der Investorin aus der GbR. Die Investorin hat jedwede Übertragung ihres Gesellschaftsanteils oder Teilen davon zu dokumentieren und der Verwalterin anzuzeigen. Sie ist verpflichtet, der Verwalterin den Erwerber ihres insoweit übertragenen Gesellschaftsanteils mitzuteilen. § 6 Geschäftsführung, Haftungsbeschränkung 1. Die GbR überträgt der Verwalterin die alleinige Geschäftsführung. Die Investorin und ihre Rechtsnachfolger sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die Verwalterin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 2. Die Gesellschafter verpflichten sich, für die GbR nur und ausschließlich Geschäfte abzuschließen, die auf die Haftung des Gesellschaftsvermögens beschränkt sind. Ferner verpflichten sie sich, in jedem Vertrag mit Geschäftspartnern der GbR eine schriftliche Regelung zur Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen aufzunehmen. 3. Ansprüche der GbR aus unvollkommenen Verbindlichkeiten können auch die nicht zur Geschäftsführung befugten Gesellschafter im Namen der GbR gegenüber Dritten geltend machen, wenn die Verwalterin diese Ansprüche trotz Auflösung der GbR und schriftlicher Aufforderung nicht für die GbR einzieht. Das Recht zur Notgeschäftsführung bleibt unbenommen. § 7 Gesellschafterversammlung Die Investorin und die Verwalterin verzichten wechselseitig auf die Durchführung von Gesellschafterversammlungen. Eine Gesellschafterversammlung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einberufen werden. § 8 Kontrollrechte der Gesellschafter 1. Die Gesellschafter verzichten gegenüber der GbR auf ihr Recht auf Einsichtnahme in die Geschäftsbücher, Geschäftsunterlagen und sonstige Papiere der GbR. 2. Die Investorin und ihre Rechtsnachfolger verzichten auf ihr Recht auf Anfertigung einer Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens. 3. Die Verzichte gemäß Ziff. 1 und 2 gelten nur, soweit kein objektiver Grund zur Annahme unredlicher Geschäftsführung besteht. Für das Vorliegen von Tatsachen, die die Annahme unredlicher Geschäftsführung nahelegen, ist der sich auf das Kontrollrecht berufende Gesellschafter darlegungs- und beweisbelastet. 4. Soweit das Gesellschaftsvermögen nicht das von der Investorin eingebrachte Kapital übersteigt, verzichtet die Investorin auch auf ihr Auskunftsrecht gegenüber der Verwalterin. § 9 Auflösung und Liquidation der GbR 1. Bei Insolvenz oder Ausschluss eines Gesellschafters sowie bei Kündigung der GbR durch einen Gesellschafter wird die GbR nicht aufgelöst, sondern nach Ausscheiden des betroffenen Gesellschafters von den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. 2. Die Gesellschafter verzichten auf ihr Recht zur Kündigung der GbR für den Zeitraum von sechs Wochen ab Abschluss des Gesellschaftsvertrags. Nach dem Abschluss dieses Gesellschaftsvertrages eintretende Gesellschafter verzichten für den Zeitraum von sechs Wochen ab Abschluss des Übernahmevertrags über den Gesellschaftsanteil auf ihr Recht auf Kündigung der GbR. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 3. Die GbR löst sich – unbeschadet gesetzlicher Regelungen- auf, wenn die Investorin keine Gesellschaftsanteile mehr hält oder der vereinbarte Auflösungszeitpunkt erreicht ist. Nach der Auflösung der GbR verbleibt die Geschäftsführung ausschließlich bei der Verwalterin. Andere Gesellschafter sind auch im Fall der Auflösung der GbR von der Geschäftsführung ausdrücklich ausgeschlossen. Zum Zwecke der Auseinandersetzung erstellt die Verwalterin alsbald nach Auflösung der GbR eine Auflistung über den Bestand des Gesellschaftsvermögens. Noch ausstehende Forderungen gegen Dritte werden durch die Verwalterin im Namen und auf Rechnung der GbR geltend gemacht und Schulden der GbR berichtigt. Die Verwalterin erstellt unverzüglich nach Auflösung der GbR und Berichtigung der Gesellschaftsschulden eine Auseinandersetzungsbilanz über den Bestand des Gesellschaftsvermögens und des sonstigen zum Wert oder Gebrauch überlassenen Vermögens. Sie unterrichtet die übrigen Gesellschafter über den endgültigen Vermögensbestand und verteilt den etwaigen Überschuss an die Gesellschafter entsprechend ihrer Gesellschaftsbeteiligung. Der Verwalterin bleibt vorbehalten, sich zur Durchführung einiger oder aller Liquidationsaufgaben eines Dritten zu bedienen. Die Gesellschafter sind mit der Beauftragung eines Dritten für die Durchführung einiger oder aller Liquidationsaufgaben durch die Verwalterin einverstanden. § 10 Anwendbares Recht Für die GbR gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.
